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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

336 rows where Klassifizierung = 0 and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer

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FaP 2

  • B 295
  • A 41

FV 2

  • - 332
  • 1 M 4

P 1

  • 3 · 336 ✖

Klassifizierung 1

  • 0 · 336 ✖
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
419 419 102684 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat A 3 75.0       2008-02-29 2002-01-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
420 420 102684 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
421 421 102684 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
434 434 102696 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat A 3 75.0       2008-02-29 2002-01-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
435 435 102696 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
436 436 102696 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
437 437 102696 Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2014-04-30 2013-04-01   1 0       Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
1875 1875 105600 Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. § 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. § 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat
1876 1876 105600 Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. § 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat A 3 100.0       2014-04-30 2009-02-01     0       Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. § 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat
1907 1907 105609 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat A 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat
1916 1916 105612 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat
1917 1917 105612 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat A 3 100.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat
1935 1935 105615 Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 19.1 BKat A 3 150.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage. § 5 Abs. 3, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 19.1 BKat
3901 3901 118624 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. § 18 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. § 18 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat
3902 3902 118624 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. § 18 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat A 3 75.0       2014-04-30 2009-02-01     0       Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. § 18 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat
4138 4138 119606 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten. § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten. § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat
4139 4139 119606 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten. § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat A 3 80.0       2014-04-30 2009-02-01     0       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten. § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat
4153 4153 119612 Sie überquerten den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht. § 19 Abs. 1, 2, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat A 3 50.0       2006-04-30 2002-01-01     0       Sie überquerten den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht. § 19 Abs. 1, 2, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat
4169 4169 119618 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2006-05-01     0       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat
4170 4170 119618 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat A 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat
4171 4171 119618 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89b.1 BKat A 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte. § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89b.1 BKat
5220 5220 123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01     0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5221 5221 123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2007-03-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5222 5222 123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5223 5223 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5227 5227 123601 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2007-03-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5228 5228 123601 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5229 5229 123601 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5233 5233 123606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5234 5234 123606 Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5235 5235 123606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5243 5243 123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5244 5244 123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5245 5245 123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5527 5527 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat B 3 50.0       2014-04-30 2002-01-01     0       Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
5530 5530 136606 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat A 3 50.0       2014-04-30 2002-01-01     0       Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
5542 5542 136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. § 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat A 3 50.0       2014-04-30 2002-01-01     0       Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. § 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
6754 6754 141615 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2013-03-31 2002-01-01     0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit ge- fährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6755 6755 141615 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6758 6758 141616 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2013-03-31 2004-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
6759 6759 141616 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
6762 6762 141618 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2013-03-31 2002-01-01     0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6763 6763 141618 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6766 6766 141619 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2013-03-31 2004-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
6767 6767 141619 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
7954 7954 248600 Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. § 48 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; 171 BKat A 3 75.0       2014-04-30 2002-01-01     0       Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. § 48 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; 171 BKat
7957 7957 248606 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß. § 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 StVG; 172 BKat A 3 75.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß. § 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 StVG; 172 BKat
7958 7958 248606 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß, bzw. ließen sie zu. § 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 StVG; 172 BKat A 3 75.0       2014-04-30 2009-02-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an, obwohl dessen Führer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß, bzw. ließen sie zu. § 48 Abs. 8, § 75 FeV; § 24 StVG; 172 BKat
7987 7987 318600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zuge- lassen war. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7988 7988 318600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01     0       Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zuge- lassen war. § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7989 7989 318606 Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7990 7990 318606 Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen *) war. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01   4 0       Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen *) war. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7991 7991 318612 Sie führten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie führten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7992 7992 318612 Sie führten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. § 18 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01     0       Sie führten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. § 18 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7993 7993 318618 Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betrieb. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betrieb. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7994 7994 318618 Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen *) der Betriebserlaubnis in Betrieb. § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01   4 0       Sie setzten das betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug nach Erlöschen *) der Betriebserlaubnis in Betrieb. § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7995 7995 318624 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7996 7996 318624 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7997 7997 318630 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zulassungspflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zulassungs- pflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7998 7998 318630 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zulassungspflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen *) war. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01   4 0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zulassungs- pflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen *) war. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
7999 7999 318636 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl eine Betriebserlaubnis nicht ausgestellt war. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnis- pflichtigen Fahrzeuges an, obwohl eine Betriebserlaubnis nicht aus- gestellt war. § 18 Abs. 1, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8000 8000 318636 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl eine Betriebserlaubnis nicht ausgestellt war. § 18 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnis- pflichtigen Fahrzeuges an, obwohl eine Betriebserlaubnis nicht aus- gestellt war. § 18 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8001 8001 318642 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-10-31 2002-01-01     0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnis- pflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Ände- rungen am Fahrzeug erloschen war. § 18 Abs. 1, 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8002 8002 318642 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen *) war. § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-11-01   4 0       Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des betriebserlaubnis- pflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Ände- rungen am Fahrzeug erloschen *) war. § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8010 8010 319500 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat B 3 50.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
8016 8016 319600 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat B 3 180.0       2014-04-30 2013-04-01   6 0       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt **). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat
8021 8021 319606 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
8039 8039 323600 Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 23 Abs. 1b, § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2002-02-28 2002-01-01     0       Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 23 Abs. 1b, § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8040 8040 323600 Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-03-01     0       Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8069 8069 328612 Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Zeitraum abgelaufen war. § 28 Abs. 1, 4, § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat A 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01     0       Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Zeitraum abgelaufen war. § 28 Abs. 1, 4, § 18 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8071 8071 328618 Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-03-01     0       Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat
8165 8165 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat B 3 50.0       2006-07-31 2002-01-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
8166 8166 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2006-08-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8167 8167 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8173 8173 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat B 3 50.0       2006-07-31 2002-01-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
8174 8174 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2006-08-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8175 8175 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8181 8181 330612 Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat B 3 50.0       2006-07-31 2002-01-01   1 0       Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
8182 8182 330612 Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2006-08-01   1 0       Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8183 8183 330612 Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   1 0       Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8188 8188 330618 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat B 3 100.0       2009-01-31 2006-08-01   6 0       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat
8189 8189 330618 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat B 3 180.0       2013-03-31 2009-02-01   6 0       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat
8190 8190 330618 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat B 3 180.0       2014-04-30 2013-04-01   6 0       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat
8209 8209 330624 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 150.0       2009-01-31 2006-08-01   6 0       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
8210 8210 330624 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV B 3 270.0       2013-03-31 2009-02-01   6 0       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
8211 8211 330624 Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV B 3 270.0       2014-04-30 2013-04-01   6 0       Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefähr- lichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
8492 8492 331500 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat B 3 50.0       2004-03-31 2002-03-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
8493 8493 331500 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an bzw. ließen sie zu, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat B 3 50.0       2009-01-31 2004-04-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an bzw. ließen sie zu, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
8502 8502 331600 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination an, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat B 3 50.0       2004-03-31 2002-01-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeug- kombination an, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat
8503 8503 331600 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   1 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat
8504 8504 331600 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat B 3 180.0       2014-04-30 2009-02-01   1 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat
8515 8515 331606 Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2004-03-31 2002-01-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbstän- digen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
8516 8516 331606 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 150.0       2009-01-31 2004-04-01   1 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
8517 8517 331606 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 270.0       2014-04-30 2009-02-01   1 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
8528 8528 331609 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat B 3 150.0       2009-01-31 2006-08-01   6 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beein- trächtigt war bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat
8529 8529 331609 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat B 3 270.0       2013-03-31 2009-02-01   6 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beein- trächtigt war bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat
8530 8530 331609 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat B 3 270.0       2014-04-30 2013-04-01   6 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat
8544 8544 331612 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2004-04-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat
8545 8545 331612 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat
8556 8556 331615 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 225.0       2009-01-31 2006-08-01   6 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

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