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bkat: 8799

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8799 331748 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftomnibusses mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 10t an, bzw. ließen sie zu, obwohl er nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. § 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat B 3 150.0       2004-12-31 2004-04-01     7       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftomnibusses mit einem zulässi- gen Gesamtgewicht von mehr als 10t an, bzw. ließen sie zu, obwohl er nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. § 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat
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