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bkat: 8680

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8680 331708 Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder des Zuges mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 112.5       2004-03-31 2002-01-01   4 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder des Zuges mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomni- busses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrs- sicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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