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bkat: 8664

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8664 331702 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder des Zuges an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat B 3 75.0       2004-03-31 2002-01-01   4 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder des Zuges an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat
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