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bkat: 8660

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8660 331696 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 112.5       2014-04-30 2009-02-01   1 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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