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bkat: 8625

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8625 331642 Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 112.5       2004-03-31 2002-01-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde da- durch wesentlich beeinträchtigt. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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