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bkat: 8609

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8609 331630 Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 112.5       2004-03-31 2002-01-01     0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssi- cherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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