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bkat: 8597

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
8597 331624 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beinträchtigt wurde. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 0       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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