bkat: 432
This data as json
| rowid | Tatbestandsnummer | Tatbestand_Datenbank | Paragraphen_Datenbank | FaP | P | Euro | Klammer_A | Klammer_B | Klammer_C | Gueltig_bis | Gueltig_von | FV | Konkretisierung | Klassifizierung | Tabelle | Untergrenze | Obergrenze | Tatbestand_Druckdatei | Paragraphen_Druckdatei |
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| 432 | 102691 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 1 | 205.0 | 2021-07-27 | 2014-05-01 | 1 | 4 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG; § 3 Abs. 3 BKatV |