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bkat: 1802

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

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rowid Tatbestandsnummer Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
1802 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
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