rowid,Tatbestandsnummer,Tatbestand_Datenbank,Paragraphen_Datenbank,FaP,P,Euro,Klammer_A,Klammer_B,Klammer_C,Gueltig_bis,Gueltig_von,FV,Konkretisierung,Klassifizierung,Tabelle,Untergrenze,Obergrenze,Tatbestand_Druckdatei,Paragraphen_Druckdatei 12231,424654,Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2021-07-27,2014-05-01,,,8,,,,"Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12232,424654,Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2099-12-31,2021-07-28,,,8,,,,"Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12235,424660,Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2021-07-27,2014-05-01,,,8,,,,"Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12236,424660,Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2099-12-31,2021-07-28,,,8,,,,"Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12239,424666,Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2021-07-27,2014-05-01,,,8,,,,"Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12240,424666,Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2099-12-31,2021-07-28,,,8,,,,"Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12243,424672,Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2021-07-27,2014-05-01,,,8,,,,"Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat" 12244,424672,Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.,"§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat",A,1,250.0,,,,2099-12-31,2021-07-28,,,8,,,,"Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.","§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat"