rowid,Tatbestandsnummer,Tatbestand_Datenbank,Paragraphen_Datenbank,FaP,P,Euro,Klammer_A,Klammer_B,Klammer_C,Gueltig_bis,Gueltig_von,FV,Konkretisierung,Klassifizierung,Tabelle,Untergrenze,Obergrenze,Tatbestand_Druckdatei,Paragraphen_Druckdatei 5253,123618,"Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen .","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat",B,4,75.0,,,,2009-01-31,2002-03-01,,1,0,,,,"Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein techni- sches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören *).","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat" 5254,123618,"Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen .","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 247 BKat",B,4,75.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,1,0,,,,"Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein techni- sches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören *).","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 247 BKat" 5258,123619,"Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen .","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat",B,4,75.0,,,,2009-01-31,2002-03-01,,1,0,,,,"Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein techni- sches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören *).","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat" 5259,123619,"Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen .","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 247BKat",B,4,75.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,1,0,,,,"Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein techni- sches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören *).","§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 247 BKat"