rowid,Tatbestandsnummer,Tatbestand_Datenbank,Paragraphen_Datenbank,FaP,P,Euro,Klammer_A,Klammer_B,Klammer_C,Gueltig_bis,Gueltig_von,FV,Konkretisierung,Klassifizierung,Tabelle,Untergrenze,Obergrenze,Tatbestand_Druckdatei,Paragraphen_Druckdatei 1792,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat",B,3,50.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat" 1793,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat",B,3,50.0,,,,2008-02-29,2007-03-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat" 1794,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat",B,3,50.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat" 1795,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat",B,3,80.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat" 1796,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat",B,3,80.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat" 1799,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,3,75.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg. *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV" 1800,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,3,75.0,,,,2008-02-29,2007-03-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV" 1801,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,3,75.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV" 1802,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,3,120.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV" 1803,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,3,120.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV"