rowid,Tatbestandsnummer,Tatbestand_Datenbank,Paragraphen_Datenbank,FaP,P,Euro,Klammer_A,Klammer_B,Klammer_C,Gueltig_bis,Gueltig_von,FV,Konkretisierung,Klassifizierung,Tabelle,Untergrenze,Obergrenze,Tatbestand_Druckdatei,Paragraphen_Druckdatei 1613,104124,Sie hielten außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug.,"§ 4 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 14 BKat",B,1,25.0,,,,2014-04-30,2002-01-01,,,9,,,,"Sie hielten außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den zum Ein- scheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug.","§ 4 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 14 BKat" 1797,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat",B,1,80.0,,,,2021-07-27,2014-05-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat" 1798,104636,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat",B,1,80.0,,,,2099-12-31,2021-07-28,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat" 1804,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,1,120.0,,,,2021-07-27,2014-05-01,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV" 1805,104642,"Sie hielten als Führer des bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV",B,1,120.0,,,,2099-12-31,2021-07-28,,1,9,,,,"Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.","§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV" 6148,141208,Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug.,"§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 149 BKat",B,1,10.0,,,,2006-04-30,2002-01-01,,,9,,,,"Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug.","§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 149 BKat" 6149,141208,Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug.,"§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 149 BKat",B,1,25.0,,,,2013-03-31,2006-05-01,,,9,,,,"Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug.","§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 149 BKat" 6150,141208,Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Fahrzeug.,"§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 149 BKat",B,1,25.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,,9,,,,"Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Fahrzeug.","§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 149 BKat"