rowid,Tatbestandsnummer,Tatbestand_Datenbank,Paragraphen_Datenbank,FaP,P,Euro,Klammer_A,Klammer_B,Klammer_C,Gueltig_bis,Gueltig_von,FV,Konkretisierung,Klassifizierung,Tabelle,Untergrenze,Obergrenze,Tatbestand_Druckdatei,Paragraphen_Druckdatei 411,102678,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat",B,3,75.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,,3,,,,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat" 412,102678,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat",B,3,140.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,,3,,,,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat" 414,102679,"Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,2,3,,,,"Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV" 415,102679,"Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV",B,3,170.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV" 423,102690,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat",B,3,75.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,,3,,,,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat" 424,102690,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat",B,3,140.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,,3,,,,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat" 425,102690,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat",B,3,140.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,1,3,,,,"Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat" 429,102691,Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer.,"§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,2,3,,,,"Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV" 430,102691,Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer.,"§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV",B,3,170.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer.","§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV" 3777,117601,"Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,2,3,,,,"Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 3778,117601,"Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2009-01-31,2007-03-01,,2,3,,,,"Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 3779,117601,"Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 5111,122600,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2004-03-31,2002-01-01,,2,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG" 5118,122602,"Sie unterließen es, die des bzw. dessen Anhängers und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,75.0,,,,2008-02-29,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***) und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG" 5119,122602,"Sie unterließen es, die des bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,75.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG" 5120,122602,"Sie unterließen es, die des bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,75.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG" 5121,122602,"Sie unterließen es, die des bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,75.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG" 5132,122608,"Sie unterließen es, die des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2008-02-29,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **) und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG" 5133,122608,"Sie unterließen es, die des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG" 5134,122608,"Sie unterließen es, die des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG" 5135,122608,"Sie unterließen es, die des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG",B,3,50.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG" 8193,330619,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,125.0,,,,2009-01-31,2006-08-01,,7,3,,,,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8194,330619,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,220.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,7,3,,,,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG" 8195,330619,Sie nahmen den bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).,"§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,220.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,7,3,,,,"Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG" 8214,330625,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2006-08-01,,7,3,,,,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8215,330625,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,7,3,,,,"Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG" 8216,330625,Sie nahmen den bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).,"§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,7,3,,,,"Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen*) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +).","§ 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG" 8507,331601,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,125.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8508,331601,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,220.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses +) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8520,331607,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8521,331607,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8548,331613,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,60.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8549,331613,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,110.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8561,331616,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,262.5,,,,2009-01-31,2006-08-01,,7,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8562,331616,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,7,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8563,331616,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,7,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8576,331619,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8577,331619,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8588,331622,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2006-08-01,,5,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8589,331622,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,165.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,5,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8601,331625,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die wesentlich beinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,262.5,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8602,331625,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8614,331631,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8615,331631,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,165.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8670,331703,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8671,331703,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8672,331703,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8686,331709,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,262.5,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8687,331709,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8688,331709,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8701,331715,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8702,331715,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,165.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8715,331721,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8716,331721,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8717,331721,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8731,331727,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,262.5,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8732,331727,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8733,331727,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8746,331733,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8747,331733,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,165.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8760,331739,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8761,331739,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8762,331739,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8776,331743,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,262.5,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8777,331743,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8778,331743,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 8790,331746,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 8791,331746,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,165.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,2,3,,,,"Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11180,336607,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,60.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,5,3,,,,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11181,336607,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,60.0,,,,2008-02-29,2007-03-01,,3,3,,,,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11182,336607,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,60.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,3,3,,,,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11183,336607,"Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","<§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,60.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11200,336613,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,90.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,2,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Ein- schnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11201,336613,"Sie führten bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,90.0,,,,2008-02-29,2007-03-01,,3,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11202,336613,"Sie führten bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,90.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,3,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11203,336613,"Sie führten bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","<§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,90.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11220,336619,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,2,3,,,,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11221,336619,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2008-02-29,2007-03-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11222,336619,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11223,336619,"Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","<§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11240,336625,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,150.0,,,,2007-02-28,2002-01-01,,2,3,,,,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11241,336625,"Sie führten als Halter bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,150.0,,,,2008-02-29,2007-03-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11242,336625,"Sie führten als Halter bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","<§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,150.0,,,,2009-01-31,2008-03-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11243,336625,"Sie führten als Halter bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","<§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,150.0,,,,2014-04-30,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11271,338601,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,60.0,,,,2004-03-31,2002-11-01,,5,3,,,,"Sie führten das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11272,338601,"Sie führten den , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,125.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11273,338601,"Sie führten den , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,220.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11274,338601,"Sie führten den bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,220.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG" 11288,338604,"Sie führten als Halter den , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,187.5,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11289,338604,"Sie führten als Halter den , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11290,338604,"Sie führten als Halter den bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11304,338607,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG",B,3,100.0,,,,2004-03-31,2002-11-01,,5,3,,,,"Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrich- tung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG" 11305,338607,"Sie führten , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,175.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11306,338607,"Sie führten , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11307,338607,"Sie führten bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,325.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,3,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11311,338608,"Sie führten , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,225.0,,,,2009-01-31,2004-04-01,,1,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11312,338608,"Sie führten , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,390.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,1,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11313,338608,"Sie führten bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,390.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,1,3,,,,"Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11321,338610,"Sie führten als Halter , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,262.5,,,,2009-01-31,2004-04-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG" 11322,338610,"Sie führten als Halter , obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG",B,3,490.0,,,,2013-03-31,2009-02-01,,3,3,,,,"Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere.","§ 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG"