rowid,Tatbestandsnummer,Tatbestand_Datenbank,Paragraphen_Datenbank,FaP,P,Euro,Klammer_A,Klammer_B,Klammer_C,Gueltig_bis,Gueltig_von,FV,Konkretisierung,Klassifizierung,Tabelle,Untergrenze,Obergrenze,Tatbestand_Druckdatei,Paragraphen_Druckdatei 4124,118712,"Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **).","§ 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat",B,2,80.0,,,,2014-04-30,2013-04-01,,1,0,,,,"Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **).","§ 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat" 8130,329600,"Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat",B,2,40.0,,,,2004-03-31,2002-01-01,,4,0,,,,"Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vor- zuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat" 8137,329606,"Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat",B,2,40.0,,,,2004-03-31,2002-01-01,,4,0,,,,"Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vor- zuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat" 8138,329607,"Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat",B,2,75.0,,,,2014-04-30,2004-04-01,,4,0,,,,"Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat" 8141,329608,"Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat",B,2,75.0,,,,2014-04-30,2004-04-01,,4,0,,,,"Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat" 8144,329610,"Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat",B,2,40.0,,,,2014-04-30,2004-04-01,,4,0,,,,"Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.","§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat" 12122,357618,"Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten.","§ 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat",B,2,40.0,,,,2014-04-30,2002-01-01,,,0,,,,"Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbe- grenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten.","§ 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat"