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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

185 rows where Klassifizierung = 3 and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer

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FaP 2

  • B 143
  • A 42

FV 2

  • - 181
  • 1 M 4

P 1

  • 3 · 185 ✖

Klassifizierung 1

  • 3 · 185 ✖
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
410 410 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat A 3 75.0       2008-02-29 2002-01-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
411 411 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
412 412 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
413 413 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV A 3 100.0       2008-02-29 2002-01-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
414 414 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
415 415 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 170.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
422 422 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat A 3 75.0       2008-02-29 2002-01-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
423 423 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
424 424 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
425 425 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2014-04-30 2013-04-01   1 3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
428 428 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV A 3 100.0       2008-02-29 2002-01-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
429 429 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
430 430 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 170.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
977 977 103708 Sie gefährdeten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>. § 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat A 3 60.0       2004-03-31 2002-01-01   1 3       Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind(1), einen Hilfsbedürfti- gen(2) oder einen älteren Menschen(3), insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit(4), mangelnde Brems- bereitschaft(5) oder unzureichenden Seitenabstand(6) beim Vorbeifahren(7) oder Überholen(8). § 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat
978 978 103708 Sie gefährdeten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>. § 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat A 3 60.0       2009-01-31 2004-04-01   1 3       Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **). § 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat
979 979 103708 Sie gefährdeten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>. § 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat A 3 80.0       2014-04-30 2009-02-01   1 3       Sie gefährdeten als Fahrzeugführer ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen *), insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen **). § 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 StVG; 10 BKat
1879 1879 105601 Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten +) dadurch andere. § 5 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten +) dadurch andere. § 5 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1880 1880 105601 Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 120.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1899 1899 105607 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war und gefährdeten +) dadurch andere. § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war und gefährdeten +) dadurch andere. § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1900 1900 105607 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 120.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus- geschlossen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1910 1910 105610 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   2 3       Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1923 1923 105613 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1924 1924 105613 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
1925 1925 105613 Sie überholten an einem Bahnübergang, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 19.1.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG A 3 250.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M 3 3       Sie überholten an einem Bahnübergang, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 19.1.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
1938 1938 105616 Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 19.1.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG A 3 250.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M 2 3       Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten +) dadurch Andere. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 19.1.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
1941 1941 105617 Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 19.1.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG A 3 300.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M 2 3       Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 19.1.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
2203 2203 108600 Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kom- menden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
2214 2214 108606 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   3 3       Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
2215 2215 108606 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat A 3 100.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
2222 2222 108612 Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vor- fahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
2223 2223 108612 Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat A 3 100.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vor- fahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
3777 3777 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3778 3778 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2007-03-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3779 3779 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3881 3881 118612 Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn ein und gefährdeten +) dadurch andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn ein und gefährdeten +) dadurch andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG
3882 3882 118612 Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG A 3 75.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG
3883 3883 118612 Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 80.1 BKat; § 19 OWiG A 3 75.0       2014-04-30 2013-04-01   2 3       Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die Autobahn ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 80.1 BKat; § 19 OWiG
3891 3891 118618 Sie fuhren außerhalb einer <Kreuzung/Einmündung> auf die Kraftfahrstraße ein und gefährdeten +) dadurch andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   3 3       Sie fuhren außerhalb einer Kreuzung/Einmündung *) auf die Kraft- fahrstraße ein und gefährdeten +) dadurch andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG
3892 3892 118618 Sie fuhren außerhalb einer <Kreuzung/Einmündung> auf die Kraftfahrstraße ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG A 3 75.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie fuhren außerhalb einer Kreuzung/Einmündung *) auf die Kraft- fahrstraße ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 81 BKat; § 19 OWiG
3893 3893 118618 Sie fuhren außerhalb einer <Kreuzung/Einmündung> auf die Kraftfahrstraße ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 80.1 BKat; § 19 OWiG A 3 75.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie fuhren außerhalb einer Kreuzung/Einmündung *) auf die Kraft- fahrstraße ein und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 80.1 BKat; § 19 OWiG
3905 3905 118625 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten +) dadurch andere. § 18 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten +) dadurch andere. § 18 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3906 3906 118625 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch- gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten +) dadurch Andere. § 18 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4143 4143 119607 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten, und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten, und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4144 4144 119607 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 19 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 100.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 19 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4158 4158 119613 Sie überquerten den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 1, 2, 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2006-04-30 2002-01-01   2 3       Sie überquerten den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 1, 2, 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4174 4174 119619 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 60.0       2009-01-31 2006-05-01   2 3       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4175 4175 119619 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 100.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89a.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4176 4176 119619 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89b.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG A 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01   2 3       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 89b.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
4190 4190 119625 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl <rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe Lichtzeichen gegeben wurden/rote Lichtzeichen gegeben wurden/ die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter "Halt" gebot>, und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89a.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG A 3 175.0       2007-02-28 2006-05-01 1 M 3 3       Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe Lichtzeichen gegeben wurden/rote Lichtzeichen gegeben wurden/ die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter "Halt" gebot *), und gefährdeten +) dadurch andere. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89a.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
5111 5111 122600 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2004-03-31 2002-01-01   2 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG
5118 5118 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2008-02-29 2004-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***) und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5119 5119 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5120 5120 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5121 5121 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5132 5132 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2008-02-29 2004-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **) und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5133 5133 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5134 5134 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5135 5135 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5653 5653 137631 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV A 3 60.0       2002-10-31 2002-01-01   2 3       Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
5671 5671 137637 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV A 3 75.0       2002-10-31 2002-01-01   2 3       Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
6727 6727 141600 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch andere. § 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG A 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   2 3       Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch andere. § 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
6728 6728 141600 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch Andere. § 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG A 3 50.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch Andere. § 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
6729 6729 141600 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch Andere. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG A 3 50.0       2014-04-30 2013-04-01   2 3       Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch Andere. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
8193 8193 330619 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8194 8194 330619 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8195 8195 330619 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8214 8214 330625 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8215 8215 330625 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG
8216 8216 330625 Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen*) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG
8507 8507 331601 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8508 8508 331601 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibuses> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses +) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8520 8520 331607 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8521 8521 331607 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8548 8548 331613 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2009-01-31 2004-04-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8549 8549 331613 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 110.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8561 8561 331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8562 8562 331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8563 8563 331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8576 8576 331619 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8577 8577 331619 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8588 8588 331622 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2006-08-01   5 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8589 8589 331622 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   5 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8601 8601 331625 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8602 8602 331625 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8614 8614 331631 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8615 8615 331631 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8670 8670 331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8671 8671 331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftfahrtomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8672 8672 331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8686 8686 331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8687 8687 331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8688 8688 331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8701 8701 331715 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8702 8702 331715 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8715 8715 331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8716 8716 331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8717 8717 331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8731 8731 331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8732 8732 331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8733 8733 331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

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