Bußgeldkatalog (BKAT)
1,715 rows where FaP = "B" and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer
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| Link | rowid | Tatbestandsnummer ▼ | Tatbestand_Datenbank | Paragraphen_Datenbank | FaP | P | Euro | Klammer_A | Klammer_B | Klammer_C | Gueltig_bis | Gueltig_von | FV | Konkretisierung | Klassifizierung | Tabelle | Untergrenze | Obergrenze | Tatbestand_Druckdatei | Paragraphen_Druckdatei |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 411 | 411 | 102678 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 3 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 412 | 412 | 102678 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 3 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 414 | 414 | 102679 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 3 | 100.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 2 | 3 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | |||||||
| 415 | 415 | 102679 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 3 | 170.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 2 | 3 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | |||||||
| 417 | 417 | 102680 | Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 3 | 125.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 4 | Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr- zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | ||||||||
| 418 | 418 | 102680 | Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 3 | 205.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr- zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | ||||||||
| 420 | 420 | 102684 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 421 | 421 | 102684 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 423 | 423 | 102690 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 3 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 424 | 424 | 102690 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 3 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 425 | 425 | 102690 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 3 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | |||||||
| 429 | 429 | 102691 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 3 | 100.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 2 | 3 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | |||||||
| 430 | 430 | 102691 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | B | 3 | 170.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 2 | 3 | Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV | |||||||
| 431 | 431 | 102691 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 170.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 4 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 435 | 435 | 102696 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 436 | 436 | 102696 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 437 | 437 | 102696 | Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 0 | Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | |||||||
| 1792 | 1792 | 104636 | Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | |||||||
| 1793 | 1793 | 104636 | Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | B | 3 | 50.0 | 2008-02-29 | 2007-03-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | |||||||
| 1794 | 1794 | 104636 | Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | |||||||
| 1795 | 1795 | 104636 | Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | |||||||
| 1796 | 1796 | 104636 | Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat | |||||||
| 1799 | 1799 | 104642 | Sie hielten als Führer des <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg.> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 75.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg. *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 1800 | 1800 | 104642 | Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 75.0 | 2008-02-29 | 2007-03-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 1801 | 1801 | 104642 | Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 1802 | 1802 | 104642 | Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 120.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 1803 | 1803 | 104642 | Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 120.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 9 | Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 3773 | 3773 | 117600 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. | § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat | B | 3 | 40.0 | 2014-04-30 | 2002-01-01 | 2 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. | § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat | ||||||||
| 3777 | 3777 | 117601 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 2 | 3 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 3778 | 3778 | 117601 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2007-03-01 | 2 | 3 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 3779 | 3779 | 117601 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 2 | 3 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 3782 | 3782 | 117602 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 60.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 4 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 3783 | 3783 | 117602 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 60.0 | 2014-04-30 | 2007-03-01 | 4 | Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. | § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5111 | 5111 | 122600 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 2 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5117 | 5117 | 122601 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 60.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5118 | 5118 | 122602 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2008-02-29 | 2004-04-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***) und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5119 | 5119 | 122602 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5120 | 5120 | 122602 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5121 | 5121 | 122602 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5124 | 5124 | 122603 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern>. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 100.0 | 2008-02-29 | 2004-04-01 | 1 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***). Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5125 | 5125 | 122603 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 100.0 | 2013-03-31 | 2008-03-01 | 1 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5126 | 5126 | 122603 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 100.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5132 | 5132 | 122608 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2008-02-29 | 2004-04-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **) und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5133 | 5133 | 122608 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5134 | 5134 | 122608 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5135 | 5135 | 122608 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 3 | 3 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 5138 | 5138 | 122609 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern>. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 60.0 | 2008-02-29 | 2004-04-01 | 1 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **). Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5139 | 5139 | 122609 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 60.0 | 2013-03-31 | 2008-03-01 | 1 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5140 | 5140 | 122609 | Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 60.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 4 | Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5220 | 5220 | 123600 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5221 | 5221 | 123600 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2007-03-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5222 | 5222 | 123600 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5223 | 5223 | 123600 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5226 | 5226 | 123601 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 4 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5227 | 5227 | 123601 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2007-03-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5228 | 5228 | 123601 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5229 | 5229 | 123601 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5233 | 5233 | 123606 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5234 | 5234 | 123606 | Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5235 | 5235 | 123606 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5238 | 5238 | 123607 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 4 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5239 | 5239 | 123607 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5240 | 5240 | 123607 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 4 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5243 | 5243 | 123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5244 | 5244 | 123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5245 | 5245 | 123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5248 | 5248 | 123613 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 4 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5249 | 5249 | 123613 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | ||||||||
| 5250 | 5250 | 123613 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 4 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5527 | 5527 | 136600 | Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. | § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat | B | 3 | 50.0 | 2014-04-30 | 2002-01-01 | 0 | Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. | § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat | ||||||||
| 6754 | 6754 | 141615 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2013-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit ge- fährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6755 | 6755 | 141615 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6758 | 6758 | 141616 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2013-03-31 | 2004-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 6759 | 6759 | 141616 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 6762 | 6762 | 141618 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2013-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6763 | 6763 | 141618 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6766 | 6766 | 141619 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2013-03-31 | 2004-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 6767 | 6767 | 141619 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 7303 | 7303 | 141730 | Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch andere. | § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 2 | 1 | Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch andere. | § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 7304 | 7304 | 141730 | Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG | B | 3 | 50.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 2 | 1 | Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere. | § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG | |||||||
| 8010 | 8010 | 319500 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | B | 3 | 50.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 0 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | ||||||||
| 8016 | 8016 | 319600 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt **). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat | |||||||
| 8021 | 8021 | 319606 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat | |||||||
| 8040 | 8040 | 323600 | Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. | § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-03-01 | 0 | Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. | § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat | ||||||||
| 8071 | 8071 | 328618 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. | § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-03-01 | 0 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. | § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat | ||||||||
| 8165 | 8165 | 330600 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | B | 3 | 50.0 | 2006-07-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | |||||||
| 8166 | 8166 | 330600 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8167 | 8167 | 330600 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8173 | 8173 | 330606 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | B | 3 | 50.0 | 2006-07-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | |||||||
| 8174 | 8174 | 330606 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8175 | 8175 | 330606 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8181 | 8181 | 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | B | 3 | 50.0 | 2006-07-31 | 2002-01-01 | 1 | 0 | Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | |||||||
| 8182 | 8182 | 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 1 | 0 | Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8183 | 8183 | 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8188 | 8188 | 330618 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | B | 3 | 100.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 6 | 0 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | |||||||
| 8189 | 8189 | 330618 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 6 | 0 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | |||||||
| 8190 | 8190 | 330618 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | |||||||
| 8193 | 8193 | 330619 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 125.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 7 | 3 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 8194 | 8194 | 330619 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 220.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 7 | 3 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 8195 | 8195 | 330619 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 220.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 7 | 3 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). | § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG |
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