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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

1,715 rows where FaP = "B" and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer

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Klassifizierung 7

  • 7 1,138
  • 0 295
  • 3 143
  • 4 126
  • 9 10
  • 1 2
  • 2 1

FV 2

  • - 1,711
  • 1 M 4

P 1

  • 3 · 1,715 ✖

FaP 1

  • B · 1,715 ✖
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
411 411 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
412 412 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
414 414 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
415 415 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 170.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
417 417 102680 Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 125.0       2009-01-31 2008-03-01     4       Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr- zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
418 418 102680 Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 205.0       2013-03-31 2009-02-01     4       Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr- zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
420 420 102684 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
421 421 102684 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
423 423 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
424 424 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
425 425 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2014-04-30 2013-04-01   1 3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
429 429 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
430 430 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 170.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
431 431 102691 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG B 3 170.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG
435 435 102696 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
436 436 102696 Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
437 437 102696 Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2014-04-30 2013-04-01   1 0       Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
1792 1792 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1793 1793 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 50.0       2008-02-29 2007-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1794 1794 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2008-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1795 1795 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1796 1796 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1799 1799 104642 Sie hielten als Führer des <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg.> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2007-02-28 2002-01-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg. *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1800 1800 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2008-02-29 2007-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1801 1801 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1802 1802 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1803 1803 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
3773 3773 117600 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat B 3 40.0       2014-04-30 2002-01-01     2       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat
3777 3777 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3778 3778 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2007-03-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3779 3779 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3782 3782 117602 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3783 3783 117602 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2014-04-30 2007-03-01     4       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5111 5111 122600 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2004-03-31 2002-01-01   2 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG
5117 5117 122601 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2004-03-31 2002-01-01     4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5118 5118 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2008-02-29 2004-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***) und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5119 5119 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5120 5120 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5121 5121 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5124 5124 122603 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern>. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2008-02-29 2004-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***). Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5125 5125 122603 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2013-03-31 2008-03-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5126 5126 122603 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5132 5132 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2008-02-29 2004-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **) und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5133 5133 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5134 5134 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5135 5135 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5138 5138 122609 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern>. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2008-02-29 2004-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **). Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5139 5139 122609 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2013-03-31 2008-03-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5140 5140 122609 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5220 5220 123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01     0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5221 5221 123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2007-03-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5222 5222 123600 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5223 5223 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5226 5226 123601 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5227 5227 123601 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2007-03-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5228 5228 123601 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01   4 0       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5229 5229 123601 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5233 5233 123606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5234 5234 123606 Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5235 5235 123606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5238 5238 123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2002-01-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5239 5239 123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5240 5240 123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   4 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5243 5243 123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01     0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5244 5244 123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01     0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5245 5245 123612 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
5248 5248 123613 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2002-01-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5249 5249 123613 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5250 5250 123613 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   4 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5527 5527 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat B 3 50.0       2014-04-30 2002-01-01     0       Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
6754 6754 141615 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2013-03-31 2002-01-01     0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit ge- fährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6755 6755 141615 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6758 6758 141616 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2013-03-31 2004-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
6759 6759 141616 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
6762 6762 141618 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2013-03-31 2002-01-01     0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6763 6763 141618 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat B 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat
6766 6766 141619 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2013-03-31 2004-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
6767 6767 141619 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV B 3 250.0       2014-04-30 2013-04-01 1 M   0       Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
7303 7303 141730 Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch andere. § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2002-01-01   2 1       Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch andere. § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
7304 7304 141730 Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere. § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2013-03-31 2009-02-01   2 1       Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere. § 41 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
8010 8010 319500 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat B 3 50.0       2014-04-30 2013-04-01     0       Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
8016 8016 319600 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat B 3 180.0       2014-04-30 2013-04-01   6 0       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt **). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat
8021 8021 319606 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2013-04-01   4 0       Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
8040 8040 323600 Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-03-01     0       Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat
8071 8071 328618 Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-03-01     0       Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat
8165 8165 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat B 3 50.0       2006-07-31 2002-01-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
8166 8166 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2006-08-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8167 8167 330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8173 8173 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat B 3 50.0       2006-07-31 2002-01-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
8174 8174 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2006-08-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8175 8175 330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   4 0       Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8181 8181 330612 Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat B 3 50.0       2006-07-31 2002-01-01   1 0       Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
8182 8182 330612 Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2006-08-01   1 0       Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8183 8183 330612 Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   1 0       Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
8188 8188 330618 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat B 3 100.0       2009-01-31 2006-08-01   6 0       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat
8189 8189 330618 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat B 3 180.0       2013-03-31 2009-02-01   6 0       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat
8190 8190 330618 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat B 3 180.0       2014-04-30 2013-04-01   6 0       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat
8193 8193 330619 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8194 8194 330619 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8195 8195 330619 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG

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