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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

10 rows where FaP = "B", Klassifizierung = 9 and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer

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P 1

  • 3 · 10 ✖

Klassifizierung 1

  • 9 · 10 ✖

FaP 1

  • B · 10 ✖

FV 1

  • - 10
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
1792 1792 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1793 1793 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 50.0       2008-02-29 2007-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibus *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1794 1794 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 50.0       2009-01-31 2008-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1795 1795 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 80.0       2013-03-31 2009-02-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1796 1796 104636 Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat B 3 80.0       2014-04-30 2013-04-01   1 9       Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat
1799 1799 104642 Sie hielten als Führer des <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg.> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2007-02-28 2002-01-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t)/KOM m. Fahrg. *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1800 1800 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2008-02-29 2007-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1801 1801 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1802 1802 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zGG über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässiges Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
1803 1803 104642 Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   1 9       Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. § 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV

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JSON shape: default, array, newline-delimited

CSV options:

CREATE TABLE "bkat"(
"Tatbestandsnummer" TEXT, "Tatbestand_Datenbank" TEXT, "Paragraphen_Datenbank" TEXT, "FaP" TEXT,
 "P" TEXT, "Euro" TEXT, "Klammer_A" TEXT, "Klammer_B" TEXT,
 "Klammer_C" TEXT, "Gueltig_bis" TEXT, "Gueltig_von" TEXT, "FV" TEXT,
 "Konkretisierung" TEXT, "Klassifizierung" TEXT, "Tabelle" TEXT, "Untergrenze" TEXT,
 "Obergrenze" TEXT, "Tatbestand_Druckdatei" TEXT, "Paragraphen_Druckdatei" TEXT);
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