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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

126 rows where FaP = "B", Klassifizierung = 4 and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer

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Suggested facets: Euro, Gueltig_bis, Gueltig_von, Konkretisierung, Gueltig_bis (date), Gueltig_von (date)

P 1

  • 3 · 126 ✖

Klassifizierung 1

  • 4 · 126 ✖

FaP 1

  • B · 126 ✖

FV 1

  • - 126
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
417 417 102680 Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 125.0       2009-01-31 2008-03-01     4       Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr- zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
418 418 102680 Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 205.0       2013-03-31 2009-02-01     4       Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahr- zeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
431 431 102691 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG B 3 170.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. § 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 19 OWiG
3782 3782 117602 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3783 3783 117602 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2014-04-30 2007-03-01     4       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5117 5117 122601 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2004-03-31 2002-01-01     4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5124 5124 122603 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern>. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2008-02-29 2004-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***). Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5125 5125 122603 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2013-03-31 2008-03-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5126 5126 122603 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5138 5138 122609 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern>. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2008-02-29 2004-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **). Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5139 5139 122609 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2013-03-31 2008-03-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5140 5140 122609 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5226 5226 123601 Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5238 5238 123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2002-01-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5239 5239 123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5240 5240 123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   4 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5248 5248 123613 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2002-01-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5249 5249 123613 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2013-03-31 2009-02-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
5250 5250 123613 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 120.0       2014-04-30 2013-04-01   4 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8198 8198 330620 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2009-01-31 2006-08-01   6 4       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8199 8199 330620 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 265.0       2013-03-31 2009-02-01   6 4       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8200 8200 330620 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 265.0       2014-04-30 2013-04-01   6 4       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrs- sicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8219 8219 330626 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2006-08-01   6 4       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8220 8220 330626 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   6 4       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG
8221 8221 330626 Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   6 4       Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefähr- lichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. Es kam zum Unfall. § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG
8511 8511 331602 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8512 8512 331602 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 265.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8524 8524 331608 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8525 8525 331608 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8533 8533 331610 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2006-08-01   7 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8534 8534 331610 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   7 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beein- trächtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8535 8535 331610 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   7 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8538 8538 331611 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2006-08-01   6 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8539 8539 331611 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   6 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beein- trächtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8540 8540 331611 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   6 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8552 8552 331614 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2004-04-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8553 8553 331614 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 135.0       2014-04-30 2009-02-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8566 8566 331617 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 337.5       2009-01-31 2006-08-01   6 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8567 8567 331617 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2013-03-31 2009-02-01   6 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8568 8568 331617 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2014-04-30 2013-04-01   6 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8580 8580 331620 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8581 8581 331620 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8592 8592 331623 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2006-08-01   4 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8593 8593 331623 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 200.0       2014-04-30 2009-02-01   4 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8605 8605 331626 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 337.5       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8606 8606 331626 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8618 8618 331632 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8619 8619 331632 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 200.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) we- sentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8675 8675 331704 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8676 8676 331704 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8677 8677 331704 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen we- sentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8691 8691 331710 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 337.5       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8692 8692 331710 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8693 8693 331710 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8705 8705 331716 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8706 8706 331716 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 200.0       2014-04-30 2009-02-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8720 8720 331722 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8721 8721 331722 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibuesses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8722 8722 331722 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8736 8736 331728 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 337.5       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8737 8737 331728 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8738 8738 331728 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8750 8750 331734 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8751 8751 331734 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 200.0       2014-04-30 2009-02-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8765 8765 331740 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8766 8766 331740 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8767 8767 331740 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/KOM> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8781 8781 331744 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 337.5       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8782 8782 331744 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8783 8783 331744 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 590.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8794 8794 331747 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8795 8795 331747 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 200.0       2014-04-30 2009-02-01     4       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11187 11187 336608 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11188 11188 336608 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2008-02-29 2007-03-01   1 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11189 11189 336608 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01   1 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11190 11190 336608 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11207 11207 336614 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 112.5       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Ein- schnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11208 11208 336614 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 112.5       2008-02-29 2007-03-01   1 4       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11209 11209 336614 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 112.5       2014-04-30 2008-03-01   1 4       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11227 11227 336620 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11228 11228 336620 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2008-02-29 2007-03-01   1 4       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11229 11229 336620 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2008-03-01   1 4       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11230 11230 336620 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2014-04-30 2009-02-01   1 4       Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11247 11247 336626 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 187.5       2007-02-28 2002-01-01     4       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11248 11248 336626 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 187.5       2008-02-29 2007-03-01   1 4       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11249 11249 336626 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 187.5       2014-04-30 2008-03-01   1 4       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11277 11277 338602 Sie führten das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2004-03-31 2002-11-01   4 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11278 11278 338602 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11279 11279 338602 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 265.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11280 11280 338602 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 265.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11293 11293 338605 Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11294 11294 338605 Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   1 4       Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11295 11295 338605 Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   1 4       Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11310 11310 338608 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Es akm zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2004-03-31 2002-11-01   4 4       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrich- tung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11341 11341 338614 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2004-04-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11342 11342 338614 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 135.0       2014-04-30 2009-02-01     4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11353 11353 338617 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01     4       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11354 11354 338617 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 200.0       2014-04-30 2009-02-01     4       Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl die Verkehrssicher- heit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11378 11378 341602 Sie führten das Fahrzeug, obwohl es sich in einem Zustand *) befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen. Es kam zum Unfall. § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 75.0       2004-03-31 2002-01-01   4 4       Sie führten das Fahrzeug, obwohl es sich in einem Zustand *) befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen. Es kam zum Unfall. § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11379 11379 341602 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2009-01-31 2004-04-01   1 4       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

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