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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

143 rows where FaP = "B", Klassifizierung = 3 and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer

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P 1

  • 3 · 143 ✖

Klassifizierung 1

  • 3 · 143 ✖

FaP 1

  • B · 143 ✖

FV 1

  • - 143
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
411 411 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
412 412 102678 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Ge- fährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
414 414 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
415 415 102679 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 170.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
423 423 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
424 424 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2013-03-31 2009-02-01     3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
425 425 102690 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat B 3 140.0       2014-04-30 2013-04-01   1 3       Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat
429 429 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
430 430 102691 Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV B 3 170.0       2013-03-31 2009-02-01   2 3       Sie gefährdeten +) als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer. § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV
3777 3777 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2007-02-28 2002-01-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3778 3778 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2007-03-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3779 3779 117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 50.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Ab- blendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheb- lich behindert war, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 76 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
5111 5111 122600 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2004-03-31 2002-01-01   2 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung verkehrssicher zu ver- stauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat; § 19 OWiG
5118 5118 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2008-02-29 2004-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern ***) und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5119 5119 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5120 5120 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5121 5121 122602 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG B 3 75.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses **) bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG
5132 5132 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers <verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern> und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2008-02-29 2004-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen /gegen Herabfallen besonders zu sichern **) und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5133 5133 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5134 5134 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
5135 5135 122608 Sie unterließen es, die <Ladung/Ladeeinrichtung> des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG B 3 50.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung *) des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG
8193 8193 330619 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8194 8194 330619 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8195 8195 330619 Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG
8214 8214 330625 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8215 8215 330625 Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen, dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG
8216 8216 330625 Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen*) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt und Andere dadurch gefährdet +). § 30, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4, 5 BKatV; § 19 OWiG
8507 8507 331601 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8508 8508 331601 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibuses> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses +) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8520 8520 331607 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8521 8521 331607 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8548 8548 331613 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2009-01-31 2004-04-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8549 8549 331613 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 110.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8561 8561 331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2006-08-01   7 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8562 8562 331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   7 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8563 8563 331616 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   7 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8576 8576 331619 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8577 8577 331619 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8588 8588 331622 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2006-08-01   5 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8589 8589 331622 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   5 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8601 8601 331625 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8602 8602 331625 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8614 8614 331631 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8615 8615 331631 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8670 8670 331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8671 8671 331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftfahrtomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8672 8672 331703 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8686 8686 331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8687 8687 331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8688 8688 331709 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8701 8701 331715 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8702 8702 331715 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8715 8715 331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8716 8716 331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8717 8717 331721 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8731 8731 331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8732 8732 331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8733 8733 331727 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8746 8746 331733 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8747 8747 331733 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8760 8760 331739 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8761 8761 331739 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8762 8762 331739 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/KOM> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/KOM *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8776 8776 331743 Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8777 8777 331743 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8778 8778 331743 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gef. Gütern/KOM mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein- trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
8790 8790 331746 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2004-04-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
8791 8791 331746 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 165.0       2014-04-30 2009-02-01   2 3       Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten +) dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11180 11180 336607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2007-02-28 2002-01-01   5 3       Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11181 11181 336607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2008-02-29 2007-03-01   3 3       Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11182 11182 336607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11183 11183 336607 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11200 11200 336613 Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 90.0       2007-02-28 2002-01-01   2 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Ein- schnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11201 11201 336613 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 90.0       2008-02-29 2007-03-01   3 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11202 11202 336613 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 90.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11203 11203 336613 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 90.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährli- chen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11220 11220 336619 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2007-02-28 2002-01-01   2 3       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11221 11221 336619 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2008-02-29 2007-03-01   3 3       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11222 11222 336619 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine aus- reichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Pro- filrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11223 11223 336619 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11240 11240 336625 Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2007-02-28 2002-01-01   2 3       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11241 11241 336625 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2008-02-29 2007-03-01   3 3       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11242 11242 336625 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. <§ 36 Abs. 2/§ 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2009-01-31 2008-03-01   3 3       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11243 11243 336625 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 150.0       2014-04-30 2009-02-01   3 3       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen **) bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11271 11271 338601 Sie führten das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 60.0       2004-03-31 2002-11-01   5 3       Sie führten das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11272 11272 338601 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 125.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11273 11273 338601 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11274 11274 338601 Sie führten den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 220.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie führten den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
11288 11288 338604 Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 187.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11289 11289 338604 Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11290 11290 338604 Sie führten als Halter den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie führten als Halter den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11304 11304 338607 Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG B 3 100.0       2004-03-31 2002-11-01   5 3       Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl sich dessen Lenkeinrich- tung in einem verkehrswidrigen Zustand *) befand und dadurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3 BKatV; § 19 OWiG
11305 11305 338607 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 175.0       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11306 11306 338607 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11307 11307 338607 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 325.0       2014-04-30 2013-04-01   3 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11311 11311 338608 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 225.0       2009-01-31 2004-04-01   1 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11312 11312 338608 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2013-03-31 2009-02-01   1 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11313 11313 338608 Sie führten <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 390.0       2014-04-30 2013-04-01   1 3       Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11321 11321 338610 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 262.5       2009-01-31 2004-04-01   3 3       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG
11322 11322 338610 Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen>, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG B 3 490.0       2013-03-31 2009-02-01   3 3       Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen *), obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten +) dadurch Andere. § 38, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 3, 4 BKatV; § 19 OWiG

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