Bußgeldkatalog (BKAT)
295 rows where FaP = "B", Klassifizierung = 0 and P = 3 sorted by Tatbestandsnummer
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| Link | rowid | Tatbestandsnummer ▼ | Tatbestand_Datenbank | Paragraphen_Datenbank | FaP | P | Euro | Klammer_A | Klammer_B | Klammer_C | Gueltig_bis | Gueltig_von | FV | Konkretisierung | Klassifizierung | Tabelle | Untergrenze | Obergrenze | Tatbestand_Druckdatei | Paragraphen_Druckdatei |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 420 | 420 | 102684 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 421 | 421 | 102684 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 435 | 435 | 102696 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 436 | 436 | 102696 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den näch- sten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | ||||||||
| 437 | 437 | 102696 | Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis> nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | B | 3 | 140.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 0 | Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis *) nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf, obwohl die Umstände es erfordert hätten. | § 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 6 BKat | |||||||
| 5220 | 5220 | 123600 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5221 | 5221 | 123600 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2007-03-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5222 | 5222 | 123600 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5223 | 5223 | 123600 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5227 | 5227 | 123601 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2007-03-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5228 | 5228 | 123601 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie führten ein nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5229 | 5229 | 123601 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | B | 3 | 120.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG | |||||||
| 5233 | 5233 | 123606 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5234 | 5234 | 123606 | Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5235 | 5235 | 123606 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5243 | 5243 | 123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5244 | 5244 | 123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | ||||||||
| 5245 | 5245 | 123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | B | 3 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschrifts- mäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. | § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat | |||||||
| 5527 | 5527 | 136600 | Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. | § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat | B | 3 | 50.0 | 2014-04-30 | 2002-01-01 | 0 | Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. | § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat | ||||||||
| 6754 | 6754 | 141615 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2013-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit ge- fährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6755 | 6755 | 141615 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6758 | 6758 | 141616 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2013-03-31 | 2004-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 6759 | 6759 | 141616 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 6762 | 6762 | 141618 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2013-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6763 | 6763 | 141618 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | B | 3 | 100.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung ge- sperrte Straße (Zeichen 269). | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 152 BKat | ||||||||
| 6766 | 6766 | 141619 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2013-03-31 | 2004-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 6767 | 6767 | 141619 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | B | 3 | 250.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 M | 0 | Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im VZR. | § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV | |||||||
| 8010 | 8010 | 319500 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | B | 3 | 50.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 0 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | ||||||||
| 8016 | 8016 | 319600 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt **). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.1 BKat | |||||||
| 8021 | 8021 | 319606 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 4 | 0 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt *). | § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat | |||||||
| 8040 | 8040 | 323600 | Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. | § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-03-01 | 0 | Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in Betrieb, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. | § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat | ||||||||
| 8071 | 8071 | 328618 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. | § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat | B | 3 | 50.0 | 2007-02-28 | 2002-03-01 | 0 | Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. | § 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat | ||||||||
| 8165 | 8165 | 330600 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | B | 3 | 50.0 | 2006-07-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | |||||||
| 8166 | 8166 | 330600 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8167 | 8167 | 330600 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom- men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8173 | 8173 | 330606 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | B | 3 | 50.0 | 2006-07-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | |||||||
| 8174 | 8174 | 330606 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8175 | 8175 | 330606 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8181 | 8181 | 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | B | 3 | 50.0 | 2006-07-31 | 2002-01-01 | 1 | 0 | Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat | |||||||
| 8182 | 8182 | 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 1 | 0 | Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8183 | 8183 | 330612 | Sie führten <das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger> mit mangelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie führten das Kraftfahrzeug (außer Mofa)/den Anhänger *) mit man- gelhaften Reifen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat | |||||||
| 8188 | 8188 | 330618 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | B | 3 | 100.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 6 | 0 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | |||||||
| 8189 | 8189 | 330618 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 6 | 0 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten Lastkraftwagen/Kraftomnibus **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | |||||||
| 8190 | 8190 | 330618 | Sie nahmen den <Lastkraftwagen/Kraftomnibus> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat | |||||||
| 8209 | 8209 | 330624 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 150.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 6 | 0 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8210 | 8210 | 330624 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen> in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV | B | 3 | 270.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 6 | 0 | Sie haben den unvorschriftsmäßig *) gebauten bzw. ausgerüsteten kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibus mit Fahrgästen **) in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV | |||||||
| 8211 | 8211 | 330624 | Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV | B | 3 | 270.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie nahmen den kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefähr- lichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV | |||||||
| 8492 | 8492 | 331500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | B | 3 | 50.0 | 2004-03-31 | 2002-03-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | ||||||||
| 8493 | 8493 | 331500 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an bzw. ließen sie zu, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. | § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen an bzw. ließen sie zu, obwohl der auf dem Kennzeichen angegebene Betriebszeitraum abgelaufen war. | § 31 Abs. 2, § 23 Abs. 1b, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat | ||||||||
| 8502 | 8502 | 331600 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination an, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat | B | 3 | 50.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeug- kombination an, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat | ||||||||
| 8503 | 8503 | 331600 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat | B | 3 | 100.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat | |||||||
| 8504 | 8504 | 331600 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat | B | 3 | 180.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat | |||||||
| 8515 | 8515 | 331606 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbstän- digen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | ||||||||
| 8516 | 8516 | 331606 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 150.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8517 | 8517 | 331606 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 270.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8528 | 8528 | 331609 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 150.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 6 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beein- trächtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8529 | 8529 | 331609 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 6 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beein- trächtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8530 | 8530 | 331609 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8544 | 8544 | 331612 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat | B | 3 | 50.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat | ||||||||
| 8545 | 8545 | 331612 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat | B | 3 | 90.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.1.2 BKat | ||||||||
| 8556 | 8556 | 331615 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 225.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 6 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8557 | 8557 | 331615 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 405.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 6 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8558 | 8558 | 331615 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 405.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 6 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagens mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand **) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8572 | 8572 | 331618 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat | B | 3 | 150.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat | |||||||
| 8573 | 8573 | 331618 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs- sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat | |||||||
| 8584 | 8584 | 331621 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2006-08-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | |||||||
| 8585 | 8585 | 331621 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | B | 3 | 135.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | |||||||
| 8596 | 8596 | 331624 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination an, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeug- kombination an, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde da- durch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat | ||||||||
| 8597 | 8597 | 331624 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 225.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8598 | 8598 | 331624 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 405.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung **) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8609 | 8609 | 331630 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssi- cherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | ||||||||
| 8610 | 8610 | 331630 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat | |||||||
| 8611 | 8611 | 331630 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat | B | 3 | 135.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung *) wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3.2 BKat | |||||||
| 8622 | 8622 | 331636 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination an, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeug- kombination an, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beein- trächtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat | ||||||||
| 8625 | 8625 | 331642 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit wurde da- durch wesentlich beeinträchtigt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | ||||||||
| 8626 | 8626 | 331648 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination an, bzw ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Besetzung wesentlich litt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeug- kombination an, bzw ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Besetzung wesentlich litt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat | ||||||||
| 8627 | 8627 | 331654 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Besetzung wesentlich litt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Besetzung wesentlich litt. | § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.3 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | ||||||||
| 8651 | 8651 | 331690 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <des Kraftfahrzeugs/eines Anhängers> an, bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | B | 3 | 75.0 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs/eines Anhän- gers *) an, bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Reifen keine vor- schriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | |||||||
| 8652 | 8652 | 331690 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <des Kraftfahrzeugs/eines Anhängers> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | B | 3 | 75.0 | 2008-02-29 | 2007-03-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs/eines Anhän- gers *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | |||||||
| 8653 | 8653 | 331690 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <des Kraftfahrzeugs/des Anhängers> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2008-03-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs/des Anhän- gers *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | |||||||
| 8654 | 8654 | 331690 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftfahrzeugs/Anhängers> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | B | 3 | 75.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat | |||||||
| 8658 | 8658 | 331696 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/des Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2007-02-28 | 2002-01-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/des Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8659 | 8659 | 331696 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/des Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 2/§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2009-01-31 | 2007-03-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/des Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8660 | 8660 | 331696 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, <§ 36 Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 4 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8664 | 8664 | 331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder des Zuges an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder des Zuges an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8665 | 8665 | 331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 150.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8666 | 8666 | 331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8667 | 8667 | 331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8680 | 8680 | 331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder des Zuges mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder des Zuges mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomni- busses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Lenkeinrichtung in einem Zustand *) befand, durch den die Verkehrs- sicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8681 | 8681 | 331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 225.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8682 | 8682 | 331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 405.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8683 | 8683 | 331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 405.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8696 | 8696 | 331714 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder des Zuges an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Bremsen in einem Zustand *) befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs oder des Zuges an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Bremsen in einem Zustand *) befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | |||||||
| 8697 | 8697 | 331714 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | B | 3 | 75.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an bzw. ließen zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | ||||||||
| 8698 | 8698 | 331714 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | B | 3 | 135.0 | 2014-04-30 | 2009-02-01 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 38, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat | ||||||||
| 8709 | 8709 | 331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder des Zuges mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Bremsen in einem Zustand *) befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | B | 3 | 112.5 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des kennzeichnungspflichtigen Kraft- fahrzeugs oder des Zuges mit gefährlichen Gütern oder des Kraftomni- busses mit Fahrgästen an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Bremsen in einem Zustand *) befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.2 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV | |||||||
| 8710 | 8710 | 331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 150.0 | 2009-01-31 | 2004-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses *) an bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8711 | 8711 | 331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2013-03-31 | 2009-02-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8712 | 8712 | 331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | B | 3 | 270.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomni- busses *) bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.1 BKat | |||||||
| 8725 | 8725 | 331726 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen in einem Zustand *) befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.3 BKat | B | 3 | 75.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, bzw. ließen sie zu, obwohl sich dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen in einem Zustand *) befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | § 31 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2.3 BKat |
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