Bußgeldkatalog (BKAT)
7 rows where FaP = "B", Klassifizierung = 0 and P = 2 sorted by Tatbestandsnummer
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| Link | rowid | Tatbestandsnummer ▼ | Tatbestand_Datenbank | Paragraphen_Datenbank | FaP | P | Euro | Klammer_A | Klammer_B | Klammer_C | Gueltig_bis | Gueltig_von | FV | Konkretisierung | Klassifizierung | Tabelle | Untergrenze | Obergrenze | Tatbestand_Druckdatei | Paragraphen_Druckdatei |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4124 | 4124 | 118712 | Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **). | § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat | B | 2 | 80.0 | 2014-04-30 | 2013-04-01 | 1 | 0 | Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **). | § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat | |||||||
| 8130 | 8130 | 329600 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat | B | 2 | 40.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vor- zuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat | |||||||
| 8137 | 8137 | 329606 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat | B | 2 | 40.0 | 2004-03-31 | 2002-01-01 | 4 | 0 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vor- zuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat | |||||||
| 8138 | 8138 | 329607 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat | B | 2 | 75.0 | 2014-04-30 | 2004-04-01 | 4 | 0 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat | |||||||
| 8141 | 8141 | 329608 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat | B | 2 | 75.0 | 2014-04-30 | 2004-04-01 | 4 | 0 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat | |||||||
| 8144 | 8144 | 329610 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat | B | 2 | 40.0 | 2014-04-30 | 2004-04-01 | 4 | 0 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. | § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat | |||||||
| 12122 | 12122 | 357618 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. | § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat | B | 2 | 40.0 | 2014-04-30 | 2002-01-01 | 0 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbe- grenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. | § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat |
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