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Bußgeldkatalog (BKAT)

Offizieller Bußgeldkatalog mit Paragrafen, Klassifizierungen und Gültigkeitszeiträumen.

7 rows where FaP = "B", Klassifizierung = 0 and P = 2 sorted by Tatbestandsnummer

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Suggested facets: Tatbestand_Datenbank, Paragraphen_Datenbank, Euro, Gueltig_bis, Gueltig_von, Konkretisierung, Paragraphen_Druckdatei

P 1

  • 2 · 7 ✖

Klassifizierung 1

  • 0 · 7 ✖

FaP 1

  • B · 7 ✖

FV 1

  • - 7
Link rowid Tatbestandsnummer ▼ Tatbestand_Datenbank Paragraphen_Datenbank FaP P Euro Klammer_A Klammer_B Klammer_C Gueltig_bis Gueltig_von FV Konkretisierung Klassifizierung Tabelle Untergrenze Obergrenze Tatbestand_Druckdatei Paragraphen_Druckdatei
4124 4124 118712 Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **). § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat B 2 80.0       2014-04-30 2013-04-01   1 0       Sie benutzten mit einem Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 7,5 t einschließlich Anhänger/einer Zugmaschine *) den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis/den äußerst linken Fahrstreifen, obwohl die Sichtweite bei Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt war **). § 18 Abs. 11, § 49 StVO; § 24 StVG; 87a BKat
8130 8130 329600 Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat B 2 40.0       2004-03-31 2002-01-01   4 0       Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vor- zuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat
8137 8137 329606 Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat B 2 40.0       2004-03-31 2002-01-01   4 0       Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vor- zuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.3 BKat
8138 8138 329607 Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat B 2 75.0       2014-04-30 2004-04-01   4 0       Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat
8141 8141 329608 Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat B 2 75.0       2014-04-30 2004-04-01   4 0       Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat
8144 8144 329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat B 2 40.0       2014-04-30 2004-04-01   4 0       Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
12122 12122 357618 Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat B 2 40.0       2014-04-30 2002-01-01     0       Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbe- grenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat

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JSON shape: default, array, newline-delimited

CSV options:

CREATE TABLE "bkat"(
"Tatbestandsnummer" TEXT, "Tatbestand_Datenbank" TEXT, "Paragraphen_Datenbank" TEXT, "FaP" TEXT,
 "P" TEXT, "Euro" TEXT, "Klammer_A" TEXT, "Klammer_B" TEXT,
 "Klammer_C" TEXT, "Gueltig_bis" TEXT, "Gueltig_von" TEXT, "FV" TEXT,
 "Konkretisierung" TEXT, "Klassifizierung" TEXT, "Tabelle" TEXT, "Untergrenze" TEXT,
 "Obergrenze" TEXT, "Tatbestand_Druckdatei" TEXT, "Paragraphen_Druckdatei" TEXT);
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